Warum wir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei BU-Verträge für Ärzte setzen
- Tom Dominik Schlimok

- 8. Apr.
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Apr.
Wer als Ärztin oder Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, denkt zunächst an einen Vertrag bei einem guten Anbieter. Das ist nachvollziehbar, aber in vielen Fällen nicht die beste Lösung. Wir setzen in der Regel auf zwei BU-Verträge bei unterschiedlichen Versicherern, eine sogenannte Zweivertragslösung. Das klingt zunächst nach unnötigem Aufwand. In der Praxis löst es aber gleich mehrere Probleme, die ein einzelner hochversicherter Vertrag mit sich bringt.

Anrechnung des Versorgungswerks in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks haben Sie automatisch einen gewissen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Diese Leistung ist zwar an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft, wie wir in unserem Artikel zur BU für Ärzte ausführlich beschrieben haben, aber für die privaten BU-Versicherer existiert sie trotzdem. Und genau das hat Konsequenzen: Sie wird bei der sogenannten finanziellen Angemessenheitsprüfung berücksichtigt.
Konkret bedeutet das: Ab einer bestimmten Höhe der privaten BU-Rente rechnen viele Versicherer die zu erwartende Leistung aus dem Versorgungswerk an. Die Schwellen, ab denen das passiert, unterscheiden sich erheblich.
Am Beispiel der Allianz lässt sich gut nachvollziehen, wie so eine Anrechnungsklausel konkret aussieht:

Hier sieht man: Sobald die beantragte BU-Rente 42.000 Euro jährlich übersteigt, also 3.500 Euro im Monat, werden Anwartschaften aus dem Versorgungswerk zu 50 Prozent angerechnet. Das klingt zunächst nach einer hohen Grenze. Für eine Fachärztin oder einen Oberarzt mit entsprechendem Gehalt ist dieser Betrag aber schnell erreicht, wenn man eine bedarfsgerechte Absicherung anstrebt. Andere Versicherer setzen diese Schwelle teils noch deutlich niedriger an.
Bei manchen Anbietern greift die Anrechnung bereits ab 2.500 Euro monatlicher BU-Rente, bei anderen erst ab deutlich höheren Beträgen. Einige wenige Versicherer verzichten mittlerweile vollständig auf eine Anrechnung.
Was heißt das in der Praxis? Wenn Sie als Fachärztin oder Facharzt eine angemessene Absicherung von beispielsweise 4.000 oder 5.000 Euro monatlich anstreben, kann es passieren, dass Ihr Wunschversicherer die Rente kürzt oder den Antrag in dieser Höhe gar nicht erst annimmt. Mit zwei BU-Verträgen bei je 2.000 bis 2.500 Euro bewegen Sie sich dagegen bei beiden Anbietern unterhalb der kritischen Schwellen.
Gesundheitsprüfung und Untersuchungsgrenzen bei hoher BU-Rente
Der zweite Vorteil der Zweivertragslösung betrifft die Risikoprüfung. Bis zu einer monatlichen BU-Rente von etwa 2.500 bis 3.000 Euro genügen bei den meisten Versicherern die regulären Gesundheitsfragen im Antrag. Das sind in der Regel klar formulierte Fragen mit einem überschaubaren Abfragezeitraum von drei bis fünf Jahren.
Oberhalb dieser Grenze ändert sich das Bild deutlich. Viele Gesellschaften verlangen dann ein ärztliches Zeugnis mit umfangreicheren Fragen, teilweise ohne zeitliche Begrenzung. Es kann eine Blutuntersuchung angefordert werden, ein EKG oder sogar eine Befragung nach Erkrankungen in der Familie. Das sind keine Formalitäten. Ein auffälliger Laborwert, von dem Sie selbst noch gar nichts wussten, kann den gesamten Antrag gefährden.
Auch die beliebten Sonderaktionen und Ärztetarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen haben in der Regel eine Obergrenze. Wer 4.000 Euro bei einem einzelnen Anbieter absichern möchte, fällt häufig aus dem Rahmen dieser vereinfachten Antragsstrecken heraus. Bei zwei Verträgen mit jeweils 2.000 Euro bleibt man dagegen meist innerhalb der vereinfachten Prüfung.
Rückversicherer: Strengere Prüfung ab hohen Absicherungssummen
Ein Aspekt, der in vielen Beratungen gar nicht zur Sprache kommt: Ab einer bestimmten Absicherungshöhe prüft nicht nur der Versicherer selbst den Antrag, sondern auch der dahinterstehende Rückversicherer. Das betrifft in der Regel Absicherungen oberhalb von 2.500 bis 3.000 Euro monatlich.
Der Rückversicherer hat naturgemäß eine andere Perspektive. Er sieht den Einzelfall nicht im Kontext einer langjährigen Geschäftsbeziehung, sondern bewertet das Risiko rein nach Aktenlage. Erfahrungsgemäß fallen die Entscheidungen dort konservativer aus. Ein Befund, den der Erstversicherer möglicherweise ohne Weiteres akzeptiert hätte, kann beim Rückversicherer zu einem Zuschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung führen.
Durch die Aufteilung auf zwei BU-Verträge bleibt das Einzelrisiko pro Versicherer unterhalb der Schwelle, ab der der Rückversicherer eingeschaltet wird. Beide Anträge durchlaufen dann ausschließlich die reguläre Risikoprüfung der jeweiligen Gesellschaft.
Risikostreuung im BU-Leistungsfall
Jetzt kommen wir zu einem Punkt, über den man offen sprechen sollte, auch wenn er sich nicht mit harten Zahlen belegen lässt. Jeder Versicherer ist vertraglich und gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Leistungsfall gleich zu prüfen, unabhängig von der versicherten Rentenhöhe. So weit die Theorie.
Die Erfahrung aus langjähriger Beratungspraxis zeigt aber: Je kleiner das Einzelrisiko für einen Versicherer ausfällt, desto unkomplizierter verläuft tendenziell die Leistungsprüfung. Das ist kein Vorwurf an die Branche, es ist ein nachvollziehbares Muster. Ein Leistungsfall über 1.500 Euro monatlich bindet weniger Ressourcen in der Prüfabteilung als einer über 5.000 Euro. Die wirtschaftliche Tragweite für den Versicherer ist eine andere.
Ob sich das im Einzelfall tatsächlich auf die Regulierung auswirkt, lässt sich naturgemäß nicht beweisen. Aber als zusätzliches Argument für eine Aufteilung spricht auch dieser Aspekt nicht dagegen.
Nachversicherungsgarantie: Doppelte Erhöhungsmöglichkeiten
Gerade für junge Ärztinnen und Ärzte, die am Anfang ihrer Karriere stehen, ist die Nachversicherungsgarantie ein zentrales Element der BU-Planung. Bei bestimmten Ereignissen, etwa dem Berufsstart, einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer deutlichen Gehaltssteigerung, lässt sich die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Diese Garantien haben aber eine Obergrenze pro Vertrag, die je nach Anbieter bei etwa 3.000 bis 4.000 Euro monatlich liegt. Bei einem einzelnen Vertrag ist das Limit also schnell erreicht. Mit zwei Verträgen verdoppelt sich der Spielraum. Sie können beide Verträge unabhängig voneinander erhöhen und so über die Jahre eine Gesamtabsicherung aufbauen, die mit einem einzelnen Vertrag nicht erreichbar gewesen wäre, zumindest nicht ohne eine erneute, vollständige Gesundheitsprüfung.
Gibt es Nachteile bei zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Wenig, wenn die Grundvoraussetzungen stimmen. Im Leistungsfall bedeuten zwei Verträge zwei getrennte Leistungsprüfungen und zwei Ansprechpartner. Das ist ein Mehraufwand, aber ein handhabbarer. Als Ihr Makler begleiten wir Sie selbstverständlich auch im Leistungsfall und koordinieren die Kommunikation mit beiden Versicherern. Genau dafür sind wir da, und genau deshalb kennen wir die Abläufe bei den relevanten Gesellschaften aus der Praxis.
Die Mehrkosten sind ebenfalls überschaubar. Durch die doppelten Verwaltungskosten (die pro Vertrag identisch anfallen, egal ob 500 oder 3.000 Euro versichert sind) liegt der Mehrbeitrag erfahrungsgemäß bei ein bis zwei Prozent. Bei den Absicherungshöhen, um die es bei Medizinern geht, fällt das kaum ins Gewicht.
Fazit: Zweivertragslösung als Standard für Ärzte
Zwei BU-Verträge für Ärzte und Ärztinnen sind in den meisten Fällen die klügere Lösung. Es vermeidet die Fallstricke hoher Einzelabsicherungen, hält die Risikoprüfung schlank und schafft langfristig deutlich mehr Spielraum für bedarfsgerechte Anpassungen. Wer seine Karriere in der Medizin ernst nimmt, sollte auch seine Arbeitskraftabsicherung mit der gleichen Sorgfalt planen.
Sie möchten wissen, ob eine Zweivertragslösung auch für Ihre Situation sinnvoll ist? Wir prüfen gemeinsam Ihre aktuelle Absicherung und entwickeln eine Struktur, die mit Ihrer Karriere mitwächst.
