Wer als Ärztin oder Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, denkt zunächst an einen Vertrag bei einem guten Anbieter. Das ist nachvollziehbar, aber in vielen Fällen nicht die beste Lösung. Wir setzen in der Regel auf zwei BU-Verträge für Ärzte bei unterschiedlichen Versicherern, eine sogenannte Zweivertragslösung. Das klingt zunächst nach unnötigem Aufwand. In der Praxis löst es aber gleich mehrere Probleme, die ein einzelner hochversicherter Vertrag mit sich bringt.
Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung. Sie dürfen die von Ihnen benötigte Absicherung also auf mehrere Verträge verteilen, ohne dass Ihnen daraus im Leistungsfall ein Nachteil entsteht. Genau diese Aufteilung nutzen wir gezielt, um die Absicherung robuster, günstiger in der Risikoprüfung und flexibler für die Zukunft zu machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ärztinnen und Ärzte erreichen wegen ihrer hohen Einkommen die kritischen BU-Schwellen früh: Anrechnung des Versorgungswerks, verschärfte Gesundheitsprüfung und Rückversicherer-Prüfung greifen oft schon ab rund 2.500 bis 3.000 Euro Monatsrente.
- Die BU ist eine Summenversicherung. Sie auf zwei Verträge aufzuteilen ist zulässig und bringt bei beiden Anbietern eine schlankere Prüfung.
- Die Nachversicherungsgrenze gilt pro Gesellschaft, meist bei rund 2.500 bis 4.000 Euro Monatsrente. Zwei Verträge bei unterschiedlichen Versicherern verdoppeln das Ausbaupotenzial ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Im Leistungsfall streuen Sie das Risiko auf zwei Versicherer, der Mehrbeitrag liegt erfahrungsgemäß bei nur ein bis zwei Prozent.
- Nicht in jedem Fall sinnvoll: Bei niedrigem Absicherungsbedarf oder sehr sauberer Gesundheitshistorie kann ein einzelner Vertrag die einfachere Wahl sein.
Anrechnung des Versorgungswerks in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks haben Sie automatisch einen gewissen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Diese Leistung ist zwar an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft, wie wir in unserem Artikel zur Frage, ob eine BU für Ärzte überhaupt sinnvoll ist, ausführlich beschrieben haben, aber für die privaten BU-Versicherer existiert sie trotzdem. Und genau das hat Konsequenzen: Sie wird bei der sogenannten finanziellen Angemessenheitsprüfung berücksichtigt.
Konkret bedeutet das: Ab einer bestimmten Höhe der privaten BU-Rente rechnen viele Versicherer die zu erwartende Leistung aus dem Versorgungswerk an. Die Schwellen, ab denen das passiert, unterscheiden sich erheblich.
An einem großen deutschen Versicherer lässt sich gut nachvollziehen, wie so eine Anrechnungsklausel konkret aussieht. Sobald die beantragte BU-Rente dort 42.000 Euro jährlich übersteigt, also 3.500 Euro im Monat, werden Anwartschaften aus dem Versorgungswerk zu 50 Prozent angerechnet (Stand Juli 2026, Änderungen vorbehalten, vor Abschluss im aktuellen Bedingungswerk zu prüfen). Das klingt zunächst nach einer hohen Grenze. Für eine Fachärztin oder einen Oberarzt mit entsprechendem Gehalt ist dieser Betrag aber schnell erreicht, wenn man eine bedarfsgerechte Absicherung anstrebt.
Andere Versicherer setzen diese Schwelle teils noch deutlich niedriger an. Bei manchen Anbietern greift die Anrechnung bereits ab 2.500 Euro monatlicher BU-Rente, bei anderen erst ab deutlich höheren Beträgen. Einige wenige Versicherer verzichten mittlerweile vollständig auf eine Anrechnung. Die genauen Grenzen ändern sich immer wieder und sind vor jedem Abschluss im aktuellen Bedingungswerk zu prüfen.
Was heißt das in der Praxis? Wenn Sie als Fachärztin oder Facharzt eine angemessene Absicherung von beispielsweise 4.000 oder 5.000 Euro monatlich anstreben, kann es passieren, dass Ihr Wunschversicherer die Rente kürzt oder den Antrag in dieser Höhe gar nicht erst annimmt. Mit zwei BU-Verträgen bei je 2.000 bis 2.500 Euro bewegen Sie sich dagegen bei beiden Anbietern unterhalb der kritischen Schwellen.
Gesundheitsprüfung und Untersuchungsgrenzen bei hoher BU-Rente
Der zweite Vorteil der Zweivertragslösung betrifft die Risikoprüfung. Bis zu einer monatlichen BU-Rente von etwa 2.500 bis 3.000 Euro genügen bei den meisten Versicherern die regulären Gesundheitsfragen im Antrag. Das sind in der Regel klar formulierte Fragen mit einem überschaubaren Abfragezeitraum von drei bis fünf Jahren.
Oberhalb dieser Grenze ändert sich das Bild deutlich. Viele Gesellschaften verlangen dann ein ärztliches Zeugnis mit umfangreicheren Fragen, teilweise ohne zeitliche Begrenzung. Es kann eine Blutuntersuchung angefordert werden, ein EKG oder sogar eine Befragung nach Erkrankungen in der Familie. Das sind keine Formalitäten. Ein auffälliger Laborwert, von dem Sie selbst noch gar nichts wussten, kann den gesamten Antrag gefährden.
Auch die beliebten Sonderaktionen und Ärztetarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen haben in der Regel eine Obergrenze. Wer 4.000 Euro bei einem einzelnen Anbieter absichern möchte, fällt häufig aus dem Rahmen dieser vereinfachten Antragsstrecken heraus. Bei zwei Verträgen mit jeweils 2.000 Euro bleibt man dagegen meist innerhalb der vereinfachten Prüfung.
Rückversicherer: Strengere Prüfung ab hohen Absicherungssummen
Ein Aspekt, der in vielen Beratungen gar nicht zur Sprache kommt: Ab einer bestimmten Absicherungshöhe prüft nicht nur der Versicherer selbst den Antrag, sondern auch der dahinterstehende Rückversicherer. Das betrifft in der Regel Absicherungen oberhalb von 2.500 bis 3.000 Euro monatlich.
Der Rückversicherer hat naturgemäß eine andere Perspektive. Er sieht den Einzelfall nicht im Kontext einer langjährigen Geschäftsbeziehung, sondern bewertet das Risiko rein nach Aktenlage. Erfahrungsgemäß fallen die Entscheidungen dort konservativer aus. Ein Befund, den der Erstversicherer möglicherweise ohne Weiteres akzeptiert hätte, kann beim Rückversicherer zu einem Zuschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung führen.
Durch die Aufteilung auf zwei BU-Verträge bleibt das Einzelrisiko pro Versicherer unterhalb der Schwelle, ab der der Rückversicherer eingeschaltet wird. Beide Anträge durchlaufen dann ausschließlich die reguläre Risikoprüfung der jeweiligen Gesellschaft.
Risikostreuung im BU-Leistungsfall
Jeder Versicherer ist vertraglich und gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Leistungsfall gleich zu prüfen, ohne Ansehen der versicherten Rentenhöhe. Ob die Höhe der versicherten Rente die Leistungsprüfung in der Praxis beeinflusst, ist nicht belegt, und wir führen es deshalb auch nicht als Vorteil an.
Was sich dagegen sachlich begründen lässt, ist der Effekt der Streuung selbst: Sollte es mit einem Versicherer im Leistungsfall zu einer Auseinandersetzung kommen, etwa weil er eine Leistung ablehnt oder nur teilweise anerkennt, steht Ihnen aus dem zweiten Vertrag weiterhin eine Rente zu. Sie sind also nicht davon abhängig, dass eine einzige Gesellschaft alles trägt, und stehen während einer möglichen Klärung nicht ohne jedes Einkommen da. Das ist derselbe Gedanke, aus dem man Vermögen auf mehrere Anlagen verteilt.
Nachversicherungsgarantie: Doppelte Erhöhungsmöglichkeiten
Gerade für junge Ärztinnen und Ärzte, die am Anfang ihrer Karriere stehen, ist die Nachversicherungsgarantie ein zentrales Element der BU-Planung. Bei bestimmten Ereignissen, etwa dem Berufsstart, einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer deutlichen Gehaltssteigerung, lässt sich die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Entscheidend ist dabei: Diese Nachversicherungsgrenze gilt pro Gesellschaft, nicht pro Person. Die Obergrenze liegt je nach Anbieter oft bei rund 2.500 bis 4.000 Euro monatlicher BU-Rente. Ärztinnen und Ärzte erreichen diese Grenze wegen ihrer schnellen Einkommensentwicklung häufig früh. Bei einem einzelnen Vertrag ist das Limit also rasch ausgeschöpft, und weitere Erhöhungen sind dann nur noch mit einer erneuten, vollständigen Gesundheitsprüfung möglich.
Mit zwei Verträgen bei unterschiedlichen Versicherern verdoppelt sich dieser Spielraum. Weil jede Gesellschaft ihre eigene Nachversicherungsgrenze mitbringt, können Sie beide Verträge getrennt voneinander erhöhen und so über die Jahre eine Gesamtabsicherung aufbauen, die mit einem einzelnen Vertrag nicht erreichbar gewesen wäre, zumindest nicht ohne eine neue Risikoprüfung. Genau dieser doppelte Ausbauspielraum ist einer der stärksten Gründe, gerade zu Beginn der Karriere auf eine Zweivertragslösung zu setzen.
Vergleich: Ein BU-Vertrag oder zwei BU-Verträge?
Die folgende Übersicht fasst zusammen, wie sich die beiden Ansätze für Ärztinnen und Ärzte unterscheiden.
| Kriterium | Ein einzelner BU-Vertrag | Zwei BU-Verträge (Zweivertragslösung) |
|---|---|---|
| Anrechnung Versorgungswerk | Kritische Schwelle bei hoher Rente schnell erreicht | Je Vertrag unterhalb der Anrechnungsgrenze |
| Gesundheitsprüfung | Oft ärztliches Zeugnis, Blutbild, EKG ab ca. 2.500 bis 3.000 Euro | Meist reguläre Gesundheitsfragen je Vertrag |
| Ärztetarife mit vereinfachter Prüfung | Bei hoher Summe häufig überschritten | Bleibt meist innerhalb der vereinfachten Strecke |
| Rückversicherer-Prüfung | Ab ca. 2.500 bis 3.000 Euro wahrscheinlich | Einzelrisiko bleibt in der Regel darunter |
| Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung | Eine Obergrenze pro Gesellschaft | Zwei Obergrenzen, doppeltes Ausbaupotenzial |
| Risikostreuung im Leistungsfall | Alles hängt an einer Gesellschaft | Verteilt auf zwei Versicherer |
| Verwaltungsaufwand | Ein Vertrag, ein Ansprechpartner | Zwei Verträge, zwei Leistungsprüfungen |
| Beitrag | Basis | Erfahrungsgemäß ein bis zwei Prozent höher |
Hinweis: Die genannten Schwellenwerte sind Erfahrungswerte und je Versicherer und Tarifgeneration unterschiedlich. Sie sind vor jedem Abschluss im aktuellen Bedingungswerk zu prüfen.
Worauf Sie beim Aufteilen der BU achten sollten
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Verträge splitten, kommt es auf die Details an. Diese Punkte sollten Sie prüfen:
- Unterschiedliche Versicherer wählen: Nur bei zwei verschiedenen Gesellschaften vervielfachen sich Nachversicherungsspielraum und Risikostreuung wirklich.
- Beide Verträge unter die kritischen Schwellen legen: Die einzelne Monatsrente sollte so liegen, dass sie unterhalb von Anrechnung, verschärfter Gesundheitsprüfung und Rückversicherer-Prüfung bleibt.
- Bedingungsqualität in beiden Verträgen sicherstellen: Beide Tarife müssen für sich genommen eine erstklassige Bedingungsqualität haben, etwa beim Verzicht auf die abstrakte Verweisung und bei der Nachversicherung.
- Nachversicherungsauslöser vergleichen: Prüfen Sie, welche Ereignisse eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung auslösen und bis zu welcher Grenze.
- Gesamtbeitrag im Blick behalten: Der Mehrbeitrag durch doppelte Verwaltungskosten sollte im überschaubaren Rahmen bleiben.
- Absicherungsbedarf realistisch ansetzen: Die Summe beider Renten muss zu Ihrem Nettoeinkommen und Ihrem Versorgungswerk-Anspruch passen.
- Beide Anträge vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen: Versicherer fragen im Antrag regelmäßig nach bereits bestehender oder gleichzeitig beantragter Absicherung. Diese Angaben müssen stimmen. Die Aufteilung senkt die Einzelsummen und damit die kritischen Schwellen, sie hebelt die Angemessenheitsprüfung aber nicht garantiert aus. Wer hier unvollständig antwortet, riskiert im Leistungsfall seinen Schutz.
Gibt es Nachteile bei zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Wenig, wenn die Grundvoraussetzungen stimmen. Im Leistungsfall bedeuten zwei Verträge zwei getrennte Leistungsprüfungen und zwei Ansprechpartner. Das ist ein Mehraufwand, aber ein handhabbarer. Als Ihr Makler begleiten wir Sie selbstverständlich auch im Leistungsfall und koordinieren die Kommunikation mit beiden Versicherern. Genau dafür sind wir da, und genau deshalb kennen wir die Abläufe bei den relevanten Gesellschaften aus der Praxis.
Die Mehrkosten sind ebenfalls überschaubar. Durch die doppelten Verwaltungskosten, die pro Vertrag identisch anfallen, egal ob 500 oder 3.000 Euro versichert sind, liegt der Mehrbeitrag erfahrungsgemäß bei ein bis zwei Prozent. Bei den Absicherungshöhen, um die es bei Medizinern geht, fällt das kaum ins Gewicht.
Wann zwei BU-Verträge nicht sinnvoll sind
So überzeugend die Zweivertragslösung in den meisten Arztkonstellationen ist, sie ist kein Automatismus. In diesen Fällen kann ein einzelner Vertrag die einfachere und passendere Wahl sein:
- Niedriger Absicherungsbedarf: Wenn Ihre benötigte BU-Rente ohnehin klar unterhalb der kritischen Schwellen liegt, etwa in Ausbildung oder in Teilzeit, bringt eine Aufteilung kaum Vorteile.
- Sehr saubere Gesundheitshistorie und moderater Bedarf: Wer problemlos durch die reguläre Prüfung kommt und keine hohe Summe braucht, gewinnt durch den zweiten Vertrag wenig.
- Wunsch nach maximaler Einfachheit: Wer bewusst nur einen Ansprechpartner und einen Vertrag verwalten möchte, muss den Zusatznutzen gegen den Mehraufwand abwägen.
Ob die Zweivertragslösung für Sie passt, hängt also von Ihrem Einkommen, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Karriereplanung ab. Genau das klären wir in der Beratung individuell.
Unser Ansatz bei Curandis
Wir sind ungebundene Makler und ausschließlich Ihnen als Mandantin oder Mandant verpflichtet, nicht einer Versicherungsgesellschaft und keinem Konzern. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Strukturvertrieb oder einer Ausschließlichkeitsvertretung, die immer nur die Produkte eines Hauses oder einer begrenzten Palette vermitteln.
Weil wir aus dem gesamten Markt auswählen, können wir zwei Verträge bei genau den beiden Gesellschaften kombinieren, die für Ihre Situation die beste Bedingungsqualität und die passenden Annahmegrenzen bieten. Ein an eine Gesellschaft gebundener Vermittler kann eine echte Zweivertragslösung bei unterschiedlichen Versicherern gar nicht sinnvoll darstellen. Wir vergleichen die Bedingungswerke, prüfen die aktuellen Anrechnungs- und Nachversicherungsgrenzen und begleiten Sie über die gesamte Laufzeit, bis in den Leistungsfall.
Häufige Fragen zu zwei BU-Verträgen für Ärzte
Sind zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll? Für Ärztinnen und Ärzte mit hohem Absicherungsbedarf in den meisten Fällen ja. Da die BU eine Summenversicherung ist, dürfen Sie den Bedarf auf zwei Verträge verteilen. So bleiben Sie bei beiden Anbietern unter den kritischen Schwellen für Anrechnung, Gesundheitsprüfung und Rückversicherer-Prüfung und verdoppeln Ihren Nachversicherungsspielraum.
Was ist die Nachversicherungsgrenze bei der BU? Das ist der Höchstbetrag, bis zu dem Sie Ihre BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Sie liegt je nach Anbieter oft bei rund 2.500 bis 4.000 Euro Monatsrente und gilt pro Gesellschaft. Zwei Verträge bei unterschiedlichen Versicherern verdoppeln daher das mögliche Ausbaupotenzial.
Kann ich meine BU auf zwei Verträge aufteilen? Ja. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung, das Splitten auf zwei Verträge ist zulässig und im Leistungsfall unproblematisch. Beide Renten werden bei Berufsunfähigkeit nebeneinander gezahlt.
Wird die Rente aus dem Versorgungswerk auf die private BU angerechnet? Möglich. Viele private BU-Versicherer berücksichtigen die Anwartschaft aus dem ärztlichen Versorgungswerk ab einer bestimmten beantragten Rentenhöhe im Rahmen der Angemessenheitsprüfung. Durch zwei kleinere Verträge bleiben Sie bei beiden Anbietern häufig unter der jeweiligen Anrechnungsgrenze.
Wie viel teurer sind zwei BU-Verträge? Durch die doppelten Verwaltungskosten liegt der Mehrbeitrag erfahrungsgemäß bei nur ein bis zwei Prozent. Bei den für Medizinerinnen und Mediziner üblichen Absicherungshöhen fällt das kaum ins Gewicht.
Fazit: Wann die Zweivertragslösung die klügere Wahl ist
Zwei BU-Verträge für Ärztinnen und Ärzte sind in vielen Konstellationen die klügere Lösung, aber keine Lösung von der Stange. Sie vermeiden die Fallstricke hoher Einzelabsicherungen, halten die Risikoprüfung schlank, streuen das Risiko im Leistungsfall und schaffen langfristig deutlich mehr Spielraum für bedarfsgerechte Anpassungen. Nur bei geringem Absicherungsbedarf oder dem ausdrücklichen Wunsch nach maximaler Einfachheit kann ein einzelner Vertrag die passendere Wahl sein. Wer seine Karriere in der Medizin ernst nimmt, sollte auch seine Arbeitskraftabsicherung mit der gleichen Sorgfalt planen.