Gute Mitarbeitende zu finden ist schwer, sie zu halten oft noch schwerer. Die üblichen Antworten darauf kosten Geld: mehr Gehalt, mehr Urlaub, mehr Benefits. Es gibt aber einen Hebel, der Ihrem Team echte finanzielle Vorteile verschafft und dabei so flexibel ist, dass er Ihr Budget nicht belasten muss: Ihr Betrieb wird als betriebliche Sozialeinrichtung aufgesetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Konzept: Ihr Betrieb wird zum Rahmen, über den Ihr Team Zugang zu Gruppenkonditionen bekommt. Die Bausteine reichen von Rahmenverträgen für die private Absicherung über bKV und bAV bis zur betrieblichen Arbeitskraftsicherung.
  2. Der Anspruch: Ihre Mitarbeitenden profitieren in aller Regel, entweder über vergünstigte Konditionen oder über erleichterte Annahmebedingungen, häufig über beides.
  3. Die Finanzierung: Jeder Baustein lässt sich wahlweise von Ihnen als Arbeitgeber oder von den Mitarbeitenden selbst finanzieren.
  4. Der Einstieg: Je nach Versicherer oft schon ab etwa fünf Mitarbeitenden, das Aufsetzen übernehmen wir.

Was ist eine betriebliche Sozialeinrichtung?

Vorweg zur Einordnung, weil der Name danach klingt: „Betriebliche Sozialeinrichtung” ist die Bezeichnung, die wir bei Curandis für unser eigenes Konzept verwenden. Es handelt sich nicht um einen feststehenden Rechtsbegriff, nicht um einen Status, den man beantragt, und nicht um eine Sozialeinrichtung im Sinne des Betriebsverfassungsrechts. Gemeint ist Folgendes: Wir setzen Ihren Betrieb als Rahmen auf, über den Ihre Mitarbeitenden Zugang zu Absicherung und Vorsorge zu Bedingungen bekommen, die ihnen als Einzelkunden am freien Markt so nicht offenstehen.

Die Mechanik dahinter ist in der Versicherungswelt seit Jahrzehnten etabliert: Versicherer gewähren Gruppen bessere Konditionen als Einzelkunden, weil eine Gruppe für sie kalkulierbarer und günstiger zu verwalten ist. Unter Namen wie Belegschaftsgeschäft, Firmenkonditionen oder Kollektivvertrag läuft genau das täglich. Unser Konzept bündelt diese Möglichkeiten zu einem durchdachten Gesamtpaket für Ihren Betrieb, statt sie dem Zufall einzelner Vertreterbesuche zu überlassen.

Die Bausteine

Was in Ihre Sozialeinrichtung gehört, entscheiden Sie. Wir bauen sie aus vier Arten von Bausteinen zusammen:

Rahmenverträge für die private Absicherung. Ihre Mitarbeitenden schließen eigene Verträge zu ausgehandelten Gruppenkonditionen ab, etwa in der Kranken- oder Sachversicherung. Jeder Vertrag gehört dem Mitarbeitenden selbst, niemand ist an den Betrieb gekettet.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV). Zusatzleistungen für die Gesundheit Ihres Teams, etwa fürs Krankenhaus, für Zähne oder Vorsorge, als Gruppe deutlich günstiger und mit erleichterten Aufnahmebedingungen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV). Der Klassiker der Mitarbeiterbindung, staatlich gefördert und über den Gruppenrahmen zu besseren Bedingungen als im Einzelabschluss.

Betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS). Der Baustein, der am meisten unterschätzt wird: Berufsunfähigkeitsschutz über den Betrieb. Gerade hier sind die Gruppenvorteile am wertvollsten, denn vereinfachte Gesundheitsprüfungen erleichtern den Zugang spürbar, auch für Mitarbeitende, die als Einzelkunde mit Zuschlägen rechnen müssten. Wichtig dabei: Vereinfacht heißt nicht ohne Prüfung. Auch Gruppenlösungen haben Annahmegrenzen, Wartezeiten und Ausschlüsse. Eine Aufnahme trotz Vorerkrankungen ist häufig möglich, aber nicht garantiert.

Was haben Ihre Mitarbeitenden davon?

Der Anspruch unseres Konzepts ist einfach: Jeder Baustein soll Ihrem Team mindestens einen von zwei Vorteilen bringen, vergünstigte Konditionen oder erleichterte Annahmebedingungen, häufig beides zusammen. Welcher Vorteil wie stark ausfällt, hängt von Sparte, Versicherer, Gruppengröße und Gesundheitszustand ab, genau das verhandeln wir für Sie. Einen Vorteil gegenüber wirklich jedem denkbaren Einzelabschluss können wir nicht garantieren, und wenn im Einzelfall der freie Markt besser ist, sagen wir Ihnen das. Gerade der Punkt Annahmerichtlinien ist bares Geld wert: Wer als Einzelkunde nur mit Zuschlägen oder gar nicht angenommen würde, bekommt über die Gruppe oft überhaupt erst fairen Zugang zu Schutz.

Was kostet Sie das?

Für das Aufsetzen berechnen wir Ihnen als Arbeitgeber kein Honorar. Wir werden über Courtagen der Versicherer vergütet, die in den Beiträgen einkalkuliert sind. Bei den Beiträgen haben Sie je Baustein die Wahl: Entweder finanzieren Ihre Mitarbeitenden ihre Verträge selbst und profitieren von den Gruppenvorteilen. Oder Sie übernehmen Beiträge ganz oder teilweise als Arbeitgeberleistung, dann wird aus dem Zugang ein handfestes Bindungsinstrument.

Ein ehrlicher Hinweis zum Thema Steuern: Je nach Baustein und Finanzierung gelten unterschiedliche steuerliche Regeln. Wir sind Versicherungsmakler und keine Steuerberater, deshalb bewerten wir Ihren Fall steuerlich nicht. Die steuerliche Beurteilung übernimmt Ihr Steuerberater, wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit ihm ab und liefern ihm alle Unterlagen zu.

Ab wann geht das und wie läuft es ab?

Je nach Versicherer funktioniert das Konzept oft schon ab etwa fünf Mitarbeitenden, verbindlich ist die Mindestgröße des jeweiligen Anbieters. Der Ablauf ist bewusst schlank: Wir schauen uns Ihren Betrieb und den Bedarf Ihres Teams an, schlagen die passenden Bausteine vor und verhandeln die Rahmenbedingungen. Danach beraten wir Ihre Mitarbeitenden individuell und ungebunden, jeder entscheidet selbst, ob und was er abschließt. Für Sie entsteht kein Verwaltungsapparat.

Zwei Punkte, die uns wichtig sind: Die Teilnahme Ihrer Mitarbeitenden ist freiwillig. Die Beratung läuft direkt zwischen ihnen und uns, ihre Gesundheitsangaben bleiben bei uns, und Sie als Arbeitgeber erfahren weder etwas über den Gesundheitszustand noch darüber, wer welchen Vertrag abschließt. Und falls in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht: Sobald Sie Beiträge als Arbeitgeberleistung übernehmen, kann das Thema der Mitbestimmung unterliegen. Wir sprechen das früh an, damit es Ihnen später nicht auf die Füße fällt.

Und das Beste: Sie müssen nicht mit allem auf einmal starten. Viele Betriebe beginnen mit den Rahmenverträgen, für die Sie als Arbeitgeber keine Beiträge übernehmen müssen, und ergänzen später bKV, bAV oder Arbeitskraftsicherung. Die Sozialeinrichtung wächst mit, und der erste Schritt ist ein Gespräch.